Sponsorvertragsbedingungen
1. Maßgebliche Bedingungen
Die allgemeinen Teilnahmebedingungen gelten für die Geschäftsbeziehungen zwischen der convention.group GmbH (FN 197765g Landesgericht Wiener Neustadt) – im Folgenden CG - und dem Sponsor.
2. Vertragsschluss
2.1. Die Anmeldung erfolgt durch Eingang des vollständig ausgefüllten und firmenmäßig gezeichneten Anmeldeformulars bei CG. Die Anmeldung ist verbindlich.
2.2. Mit Annahme der Anmeldung (Zusendung einer Auftragsbestätigung) durch CG kommt ein Sponsorvertrag zustande. CG kann die Annahme ohne Angaben von Gründen verweigern.
3. Platzzuteilung*
4. Standaufbau*
Für den Standaufbau ist der Sponsor verantwortlich. Er hat sämtliche öffentlich-rechtlichen Bestimmungen zu beachten. Die von CG bekannt gegebenen Auf- und Abbauzeiten sind verbindlich.
5. Zahlungsbedingungen
Inventarmiete und Kosten für Zusatzausstattung sowie Standreinigungskosten werden nach Abschluss der Veranstaltung gesondert fakturiert.*
Die Zahlung hat jeweils prompt nach Rechnungserhalt ohne Skontoabzug zu erfolgen.
6. Rücktritt
7. Absage der Veranstaltung
Bei Verschiebung, örtlicher Verlegung, Absage der Veranstaltung oder Änderung der Veranstaltungsdurchführung (z.B. Online oder Hybrid) aus einem nicht von CG zu vertretenden Grund oder aufgrund höherer Gewalt bleibt die Zahlungsverpflichtung des Sponsors laut Punkt 5. unverändert aufrecht.
8. Haftungsausschluss*
CG übernimmt keine Verwahrungshaftung für das Ausstellungsgut und vom Sponsor selbst beigestellter Standeinrichtungen und haftet darüber hinaus für Schäden ausschließlich bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
9. Ausstellungsbedingungen des Veranstalters
Hat der Veranstalter Bedingungen festgelegt, die den Sponsor betreffen, so sind diese einzuhalten. Die Bedingungen werden dem Sponsor von CG oder dem Veranstalter bekannt gegeben. Für alle Folgen, die durch die Nichteinhaltung entstehen, haftet der Sponsor selbst.
10. Verbot der Weitergabe des Sponsorings
Der Sponsor darf die ihm zugeteilte Buchung weder ganz noch teilweise an Dritte übertragen oder vermieten.
11. Veröffentlichung, Sponsorverzeichnis
CG ist berechtigt, Fotografien sowie Film- und Videoaufnahmen bzw. Mitschnitte vom Ausstellungsgeschehen und den Ausstellungsständen anfertigen zu lassen und zu veröffentlichen (Print-Medien, TV und Internet). Mit der Anmeldung zur Tagung nehmen Sie zur Kenntnis, dass Fotos bzw. Videos von dieser Tagung, auf denen Sie abgebildet sind, zur Berichterstattung verwendet und eventuell veröffentlicht werden. Mit der Bestätigung der Anmeldung durch CG ist weiters eine Eintragung des Sponsors im Sponsorverzeichnis (Kongressprogramm) verbunden, sofern die Anmeldung rechtzeitig vor Drucklegung bei CG einlangt.
12. Versicherung
Das Mietentgelt sowie die Gebühren beinhalten keinen Versicherungsschutz. Allen Sponsoren wird empfohlen, unabhängig von einer allenfalls vom Veranstalter vorgeschriebenen Versicherung ihre Ausstellungsgüter für den Hin- und Rücktransport sowie die gesamte Dauer der Veranstaltung zu versichern. Der Abschluss von Haftpflicht-, Unfall- und Krankenversicherung obliegt ebenfalls dem Sponsor.
13. Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen
Der Sponsor trägt die Verantwortung dafür, dass an seinem Stand sämtliche in Betracht kommende Bestimmungen, insbesondere wettbewerbs-, gewerbe-, bau- und gesundheitsrechtliche, feuer- und sicherheitspolizeiliche Normen sowie vor allem der Pharmig-Verhaltenscodex für pharmazeutische Unternehmen und der AUSTROMED Verhaltenskodex für Anbieter von Medizinprodukten, eingehalten werden.
14. Mängelrügen, Gerichtsstand
DATENSCHUTZ
Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns ein besonderes Anliegen. Wir verarbeiten Ihre Daten daher ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen.
Weiterführende Informationen dazu finden Sie auf: www.conventiongroup.at/disclaimer
Fragen zu diesen Datenschutzinformationen senden Sie bitte per E-Mail an: info@conventiongroup.at
*Nur bei vor-Ort Präsenz