Sponsorvertragsbedingungen

1. Maßgebliche Bedingungen

Die allgemeinen Teilnahmebedingungen gelten für die Geschäftsbeziehungen zwischen der convention.group GmbH (FN 197765g Landesgericht Wiener Neustadt) – im Folgenden CG - und dem Sponsor.

2. Vertragsschluss

2.1. Die Anmeldung erfolgt durch Eingang des vollständig ausgefüllten und firmenmäßig gezeichneten Anmeldeformulars bei CG. Die Anmeldung ist verbindlich.

2.2. Mit Annahme der Anmeldung (Zusendung einer Auftragsbestätigung) durch CG kommt ein Sponsorvertrag zustande. CG kann die Annahme ohne Angaben von Gründen verweigern.

3. Platzzuteilung*

3.1. Die Platzzuteilung erfolgt durch CG. Örtliche Standwünsche der Sponsoren werden je nach Möglichkeit berücksichtigt. Der Sponsor hat keinen Anspruch auf Zuteilung einer bestimmten Standfläche. Darüber hinaus garantiert CG nicht für den Erfolg der Teilnahme an der Ausstellung, insbesondere nicht für eine bestimmte Anzahl an Besuchern und Kongressteilnehmern.
 
3.2. Der Sponsor erklärt sich mit Abweichungen zur Standflächenbuchung bis zu 15% einverstanden. Eine Reduktion der gebuchten Fläche führt zu einer aliquoten Reduktion des zu entrichtenden Mietentgelts. Ein Überschreiten der Standgrenzen ist nicht zulässig.

4. Standaufbau*

Für den Standaufbau ist der Sponsor verantwortlich. Er hat sämtliche öffentlich-rechtlichen Bestimmungen zu beachten. Die von CG bekannt gegebenen Auf- und Abbauzeiten sind verbindlich.

5. Zahlungsbedingungen

5.1. Der Gesamtbetrag wird bis längstens 4 Wochen vor Beginn der Veranstaltung laut Anmeldung und Auftragsbestätigung fakturiert.
Inventarmiete und Kosten für Zusatzausstattung sowie Standreinigungskosten werden nach Abschluss der Veranstaltung gesondert fakturiert.*
Die Zahlung hat jeweils prompt nach Rechnungserhalt ohne Skontoabzug zu erfolgen.
 
5.2. Bei Zahlungsverzug ist CG berechtigt, ohne weitere Ankündigung vom Vertrag zurückzutreten.

6. Rücktritt

6.1. Der Rücktritt durch den Sponsor bedarf der Schriftform.
 
6.2. Stornogebühren fallen wie folgt an:
Rücktritt zwischen 60 und 40 Tage vor Messebeginn: 50% des vereinbarten Entgeltes und der Anmeldegebühr sowie die gesamte Vertragsgebühr;
späterer Rücktritt: 100% des Entgelts und der Anmeldegebühr sowie die gesamte Vertragsgebühr;

7. Absage der Veranstaltung

Bei Verschiebung, örtlicher Verlegung, Absage der Veranstaltung oder Änderung der Veranstaltungsdurchführung (z.B. Online oder Hybrid) aus einem nicht von CG zu vertretenden Grund oder aufgrund höherer Gewalt bleibt die Zahlungsverpflichtung des Sponsors laut Punkt 5. unverändert aufrecht.

8. Haftungsausschluss*

CG übernimmt keine Verwahrungshaftung für das Ausstellungsgut und vom Sponsor selbst beigestellter Standeinrichtungen und haftet darüber hinaus für Schäden ausschließlich bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

9. Ausstellungsbedingungen des Veranstalters

Hat der Veranstalter Bedingungen festgelegt, die den Sponsor betreffen, so sind diese einzuhalten. Die Bedingungen werden dem Sponsor von CG oder dem Veranstalter bekannt gegeben. Für alle Folgen, die durch die Nichteinhaltung entstehen, haftet der Sponsor selbst.

10. Verbot der Weitergabe des Sponsorings

Der Sponsor darf die ihm zugeteilte Buchung weder ganz noch teilweise an Dritte übertragen oder vermieten.

11. Veröffentlichung, Sponsorverzeichnis

CG ist berechtigt, Fotografien sowie Film- und Videoaufnahmen bzw. Mitschnitte vom Ausstellungsgeschehen und den Ausstellungsständen anfertigen zu lassen und zu veröffentlichen (Print-Medien, TV und Internet). Mit der Anmeldung zur Tagung nehmen Sie zur Kenntnis, dass Fotos bzw. Videos von dieser Tagung, auf denen Sie abgebildet sind, zur Berichterstattung verwendet und eventuell veröffentlicht werden. Mit der Bestätigung der Anmeldung durch CG ist weiters eine Eintragung des Sponsors im Sponsorverzeichnis (Kongressprogramm) verbunden, sofern die Anmeldung rechtzeitig vor Drucklegung bei CG einlangt.

12. Versicherung

Das Mietentgelt sowie die Gebühren beinhalten keinen Versicherungsschutz. Allen Sponsoren wird empfohlen, unabhängig von einer allenfalls vom Veranstalter vorgeschriebenen Versicherung ihre Ausstellungsgüter für den Hin- und Rücktransport sowie die gesamte Dauer der Veranstaltung zu versichern. Der Abschluss von Haftpflicht-, Unfall- und Krankenversicherung obliegt ebenfalls dem Sponsor.

13. Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen

Der Sponsor trägt die Verantwortung dafür, dass an seinem Stand sämtliche in Betracht kommende Bestimmungen, insbesondere wettbewerbs-, 
gewerbe-, bau- und gesundheitsrechtliche, feuer- und sicherheitspolizeiliche Normen sowie vor allem der Pharmig-Verhaltenscodex für pharmazeutische Unternehmen und der AUSTROMED Verhaltenskodex für Anbieter von Medizinprodukten, eingehalten werden.

14. Mängelrügen, Gerichtsstand

14.1. Ansprüche des Sponsors gegen CG oder den Veranstalter, insbesondere auch Mängelrügen, sind bei sonstigem Verfall sämtlicher Ansprüche, unverzüglich schriftlich geltend zu machen.
 
14.2. Der vorliegende Vertrag unterliegt österreichischem Recht. Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird die Zuständigkeit des Bezirksgerichts Mödling vereinbart.

DATENSCHUTZ

Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns ein besonderes Anliegen. Wir verarbeiten Ihre Daten daher ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen.
Weiterführende Informationen dazu finden Sie auf: www.conventiongroup.at/disclaimer
Fragen zu diesen Datenschutzinformationen senden Sie bitte per E-Mail an: info@conventiongroup.at

 

*Nur bei vor-Ort Präsenz